SAFETY

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER


Brandschutzbeauftragte: Aufgaben und Pflichten


Der Brandschutzbeauftragte unterstützt und berät den Unternehmer bei dessen Erfüllung der Vorgaben im betrieblichen Brandschutz: Dazu hat der Brandschutzbeauftragte verschiedene Aufgaben.


Der betriebliche Brandschutz umfasst alle Brandschutzmaßnahmen, die ein Betrieb oder Unternehmen in Bezug auf sein Grundstück und Betriebsgebäude trifft. Verantwortlich ist der Arbeitgeber oder Unternehmer, der Betriebsleiter oder der Behördenleiter. Zur Minimierung von Brandrisiken müssen bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen ausgewählt und aufeinander abgestimmt werden. Dies sind z. B. verfahrenstechnische Sicherheitsmaßnahmen, die Beschaffung, Wartung und Kontrolle baulicher und anlagentechnischer Brandschutzeinrichtungen, die Unterweisung von Beschäftigten im Brandschutz oder gar die Aufstellung betrieblicher Brandschutzkräfte (Räumungshelfer, Brandschutzhelfer).


Tätigkeitsfelder eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen:


·       Erstellung/Aktualisierung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)

·       Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

·       Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

·       Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

·       Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen

·       Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen

·       Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers

·       Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.

·       Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

·       Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

·       Kontrolle, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung       

·       Planung, Organisation und Mitwirkung an der Durchführung von Räumungs-/Evakuierungsübungen

·       Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

·       Meldung von Mängeln und Maßnahmen, zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung.

·       Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen

·       Organisation von Schulungen

·       Unterstützung der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

·       Lagerungs-Prüfung brennbarer Flüssigkeiten und Gase.

·       Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen.

·       Überwachung der Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

·       Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

·       Kontrolle, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten,

        eingehalten werden

     Mitwirkung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von

        brandschutztechnischen Einrichtungen.

.       Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz.


Unsere Dienstleistungen


Brandsicherheitswachen

Geschulte Brandschutzhelfer

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